Rechtsprechung
   BFH, 17.03.1999 - VII B 346/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10035
BFH, 17.03.1999 - VII B 346/98 (https://dejure.org/1999,10035)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1999 - VII B 346/98 (https://dejure.org/1999,10035)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1999 - VII B 346/98 (https://dejure.org/1999,10035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdefrist - Begründungspflicht - Begründungspflicht - Fristversäumung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 54; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.05.1985 - V R 192/84

    Revision - Revisionsbegründungsfrist - Antrag auf Anordnung des Ruhens des

    Auszug aus BFH, 17.03.1999 - VII B 346/98
    Der Antrag der Prozeßbevollmächtigten der Kläger, das Verfahren auszusetzen, hatte nicht die Wirkung, daß der Lauf der Begründungsfrist gehemmt war (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Mai 1985 V R 192/84, BFHE 143, 411, BStBl II 1985, 552).

    Die Prozeßbevollmächtigten der Kläger hätten wissen müssen, daß die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision innerhalb der Beschwerdefrist auch zu begründen war und der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens den Ablauf dieser Frist nicht aufhält (vgl. BFHE 143, 411, BStBl II 1985, 552).

  • BFH, 17.09.1996 - XI B 141/96
    Auszug aus BFH, 17.03.1999 - VII B 346/98
    Innerhalb der gleichen Frist, die nicht verlängert werden kann, muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil des BFH abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, Abs. 3 Satz 3 FGO; BFH-Beschluß vom 17. September 1996 XI B 141/96, BFH/NV 1997, 192).
  • BFH, 06.06.2006 - V R 8/06

    Wiedereinsetzung und Rechtsirrtum; Auslegung von Prozesserklärungen

    b) Der Antrag des FA, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, hat nicht die Wirkung, dass der Lauf der Begründungsfrist gehemmt war (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1985 V R 192/84, BFHE 143, 411, BStBl II 1985, 552; vom 28. Dezember 1993 I R 106/93, juris; ebenso zum Antrag auf Aussetzung des Verfahrens BFH-Beschluss vom 17. März 1999 VII B 346/98, juris; Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 8. Juni 1999 1 BvR 810/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht